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Regulierung

Angelkarte

Angelkarte
Zum Sportfischen im Lagan ist eine Angelkarte erforderlich. Die Preise finden Sie hier.
Verkaufsstellen finden Sie hier.
Die Angelkarte ist persönlich und nicht übertragbar.
Verlorene Angelkarten werden nicht ersetzt!

Angelzeiten

Premieren­tag: 1.3., unabhängig von der Eis­situation
Flunder (Skrubba): 8.3.–31.12.
Lachs, Forelle, sonstige Fische: 1.3.–14.10.

1.–30.9. (September): Angeln erlaubt von 06:00–20:00
1.–14.10. (Oktober): Angeln erlaubt von 06:00–18:00
1.–7.3. und 1.–14.10.: Angeln nur mit Jahres-Angelkarte erlaubt!

Angelmethoden

Nur eine Rute pro Person.
Nur ein Köder/Blinker pro Rute.
Nur Handangeln (Handgeräte).
Verwenden Sie bleifreie Köder und Gewichte – denken Sie an die Umwelt!

Unzulässige Angelmethoden

a) Ryckfischen (Ruckfischen) ist nach schwedischem Recht verboten.
b) Absichtlich oder unbeabsichtigt fehlgehakte Fische, also Fische, die an anderen Stellen als im Maul oder Rachen gehakt wurden, müssen äußerst vorsichtig abgehakt und sofort zurückgesetzt werden. Der Fisch darf dabei nicht aus dem Wasser gehoben werden.
c) Würfe stromaufwärts sind nicht erlaubt.
d) Vom 1.–14.10. ist nur das Angeln mit Einfachhaken erlaubt.
e) Die maximal zulässige Hakengröße beträgt 12 mm, gemessen von der Hakenspitze bis zum Schaft.

Verstöße gegen die geltenden Regeln können zum Entzug des Fischereirechts führen.

Bootsangeln

Trolling ist nur zwischen der Mündung des Smedjeån und der Insel unmittelbar stromaufwärts des Lagaosets (Flussmündung) erlaubt.
Kein Angeln vom Boot im Monat März sowie vom 15.9. bis 14.10.

Spinnfischen

Unter Spinnfischen versteht man das Angeln mit Spinn- oder Steckruten und Multi- oder Stationärrollen.
Als Köder sind Blinker, Spinner, Wobbler, Spinnfliegen, Jigs sowie Posenangeln mit beködertem Haken erlaubt.
Alle anderen Köder sind somit verboten.

Fliegenfischen

Unter Fliegenfischen versteht man das Angeln mit Fliegenrute, Fliegenschnur, Vorfach und Fliege.
Beim Waten ist Vorsicht geboten – der Wasserstand kann ohne vorherige Warnung ansteigen.

Angelgebiet

Angeln ist erlaubt vom Schild ca. 250 m flussabwärts des Kraftwerks Laholm bis zum Meer – eine Strecke von ca. 8 km.
Vom 1.–14.10. ist das Angeln nur vom oberen Grenzpunkt des Angelgebiets bis zur westlichen Spitze der Insel Ösarp erlaubt (für Flunder siehe unten).

Fliegenfischen: Bei Jises Pool (nördliches Riff), Per Karls Hall, Bryggan (Kläranlage) und Svinaholmen (Ösarp) innerhalb des ausgeschilderten Bereichs.
Bei hohem Angeldruck bitte Rotationsfischen anwenden!

Spinnfischen: Gröningen, Halmstadhålan und Kläranlage (bei der Hochspannungsleitung) innerhalb des ausgeschilderten Bereichs.

Flunderfischen (Skrubba): Nur auf der Strecke Daggan – Meer und ausschließlich mit Grundmontage. Für den Smedjeån gilt ein gesonderter Angelschein.

Bitte die Karte für Informationen zu den verschiedenen Angelbereichen beachten.

Fangmenge

Ein Angler darf höchstens drei lachsartige Fische pro Tag behalten.
Abgelaichte Lachs- und Forellenfische (sog. Besa) müssen zurückgesetzt werden.
Lachs mit unbeschnittener Fettflosse sollte zurückgesetzt werden.

Registrierung: Gefangene Lachse und Forellen müssen gemessen, gewogen und spätestens am Tag nach dem Fang gemeldet werden. Die Meldung ist obligatorisch! Die Meldung kann auf unserer Website oder im Laxahuset in Gröningen erfolgen.

Unter allen Personen, die ihren Fang gemeldet haben, wird eine Jahres-Angelkarte verlost.
Weitere Informationen finden Sie an den Aushängen am Lagan.

Mindestmaße

Gemessen von der Schnauzenspitze bis zur äußersten Spitze der Schwanzflosse.
Lachs: 45 cm
Forelle: 45 cm
Flunder (Skrubba): 20 cm
Für andere Fischarten gelten die jeweils aktuellen Fischereivorschriften.

Fischereiaufsicht

Der Angler muss seinen Angelschein gut sichtbar in einer Plastikhülle am Arm tragen und den Anweisungen des Aufsehers folgen.
Der Angler ist verpflichtet, die Fischereivorschriften zu kennen und diese sorgfältig einzuhalten. Angler, die gegen geltende Vorschriften oder Regeln verstoßen oder sich störend gegenüber anderen Anglern oder Nicht-Anglern verhalten, werden vom weiteren Angeln im Lagan ausgeschlossen.

Als Sportangler gehen wir davon aus, dass Sie die Umwelt, in der Sie sich aufhalten, sowie deren Natur und Tierwelt respektieren. Beachten Sie die Schäden, die weggeworfene Schnüre oder Haken in der Natur verursachen können. Abfälle, Lebensmittel, Papier usw. sind in den vorgesehenen Müllbehältern zu entsorgen.

Angler müssen sich auf Aufforderung des Aufsehers ausweisen können.

Es ist nicht erlaubt, Angelplätze mit Ruten, Rucksäcken oder Ähnlichem zu markieren und anschließend zu verlassen.

Lachskönig/-königin von Laholm

Zum Lachskönig/-königin von Laholm wird derjenige gekürt, der den größten Lachs der Saison gefangen hat. Der Lachs muss verifiziert sein und auf der Waage im Laxahuset gewogen werden.
Preis und Urkunde werden überreicht.

Regeländerungen

Änderungen oder Ergänzungen der Regeln können während der laufenden Saison vorgenommen werden. Diese werden am Laxahuset und auf unserer Website bekannt gegeben.
Es liegt in der Verantwortung jedes Sportanglers, sich über die geltenden Vorschriften für das Angeln zu informieren. Verstöße gegen die geltenden Regeln können zum Entzug des Fischereirechts führen.